22:1 Wenn
jemand
einen
Ochsen
oder
Schaf
stiehlt
und
schlachtet
es
oder
verkauft
es,
der
soll
fünf
Ochsen
für
einen
Ochsen
wiedergeben
und
vier
Schafe
für
ein
Schaf.
22:2 Wenn
ein
Dieb
ergriffen
wird,
daß
er
einbricht,
und
wird
drob
geschlagen,
daß
er
stirbt,
so
soll
man
kein
Blutgericht
über
jenen
lassen
gehen.
22:3 Ist
aber
die
Sonne
über
ihm
aufgegangen,
so
soll
man
das
Blutgericht
gehen
lassen.
Es
soll
aber
ein
Dieb
wiedererstatten.
Hat
er
nichts,
so
verkaufe
man
ihn
um
seinen
Diebstahl.
22:4 Findet
man
aber
bei
ihm
den
Diebstahl
lebendig,
es
sei
Ochse,
Esel
oder
Schaf,
so
soll
er's
zwiefältig
wiedergeben.
22:5 Wenn
jemand
einen
Acker
oder
Weinberg
beschädiget,
daß
er
sein
Vieh
lässet
Schaden
tun
in
eines
andern
Acker,
der
soll
von
dem
Besten
auf
seinem
Acker
und
Weinberge
wiedererstatten.
22:6 Wenn
ein
Feuer
auskommt
und
ergreift
die
Dornen
und
verbrennet
die
Garben
oder
Getreide,
das
noch
stehet,
oder
den
Acker,
so
soll
der
wiedererstatten,
der
das
Feuer
angezündet
hat.
22:7 Wenn
jemand
seinem
Nächsten
Geld
oder
Geräte
zu
behalten
tut,
und
wird
demselbigen
aus
seinem
Hause
gestohlen:
findet
man
den
Dieb,
so
soll
er's
zwiefältig
wiedergeben.
22:8 Findet
man
aber
den
Dieb
nicht,
so
soll
man
den
Hauswirt
vor
die
Götter
bringen,
ob
er
nicht
seine
Hand
habe
an
seines
Nächsten
Habe
gelegt.
22:9 Wo
einer
den
andern
schuldiget
um
einigerlei
Unrecht,
es
sei
um
Ochsen
oder
Esel
oder
Schaf
oder
Kleider
oder
allerlei,
das
verloren
ist,
so
sollen
beider
Sachen
vor
die
Götter
kommen.
Welchen
die
Götter
verdammen,
der
soll's
zwiefältig
seinem
Nächsten
wiedergeben.
22:10 Wenn
jemand
seinem
Nächsten
einen
Esel
oder
Ochsen
oder
Schaf
oder
irgend
ein
Vieh
zu
behalten
tut,
und
stirbt
ihm,
oder
wird
beschädiget,
oder
wird
ihm
weggetrieben,
daß
es
niemand
siehet,
22:11 so
soll
man's
unter
ihnen
auf
einen
Eid
bei
dem
HERRN
kommen
lassen,
ob
er
nicht
habe
seine
Hand
an
seines
Nächsten
Habe
gelegt;
und
des
Guts
HERR
soll's
annehmen,
daß
jener
nicht
bezahlen
müsse.
22:12 Stiehlt
es
ihm
aber
ein
Dieb,
so
soll
er's
seinem
HERRN
bezahlen.
22:13 Wird
es
aber
zerrissen,
so
soll
er
Zeugnis
davon
bringen
und
nicht
bezahlen.
22:14 Wenn
es
jemand
von
seinem
Nächsten
entlehnet,
und
wird
beschädiget
oder
stirbt,
daß
sein
HERR
nicht
dabei
ist,
so
soll
er's
bezahlen.
22:15 Ist
aber
sein
HERR
dabei,
so
soll
er's
nicht
bezahlen,
so
er's
um
sein
Geld
gedinget
hat.
22:16 Wenn
jemand
eine
Jungfrau
beredet,
die
noch
nicht
vertrauet
ist,
und
beschläft
sie,
der
soll
ihr
geben
ihre
Morgengabe
und
sie
zum
Weibe
haben.
22:17 Weigert
sich
aber
ihr
Vater,
sie
ihm
zu
geben,
so
soll
er
Geld
darwägen,
wieviel
einer
Jungfrau
zur
Morgengabe
gebührt.
22:18 Die
Zauberinnen
sollst
du
nicht
leben
lassen.
22:19 Wer
ein
Vieh
beschläft,
der
soll
des
Todes
sterben.
22:20 Wer
den
Göttern
opfert,
ohne
dem
HERRN
allein,
der
sei
verbannet,
22:21 Die
Fremdlinge
sollst
du
nicht
schinden
noch
unterdrücken;
denn
ihr
seid
auch
Fremdlinge
in
Ägyptenland
gewesen.
22:22 Ihr
sollt
keine
Witwen
und
Waisen
beleidigen.
22:23 Wirst
du
sie
beleidigen,
so
werden
sie
zu
mir
schreien,
und
ich
werde
ihr
Schreien
erhören;
22:24 so
wird
mein
Zorn
ergrimmen,
daß
ich
euch
mit
dem
Schwert
töte
und
eure
Weiber
Witwen
und
eure
Kinder
Waisen
werden.
22:25 Wenn
du
Geld
leihest
meinem
Volk,
das
arm
ist
bei
dir,
sollst
du
ihn
nicht
zu
Schaden
dringen
und
keinen
Wucher
auf
ihn
treiben.
22:26 Wenn
du
von
deinem
Nächsten
ein
Kleid
zum
Pfande
nimmst,
sollst
du
es
ihm
wiedergeben,
ehe
die
Sonne
untergehet.
22:27 Denn
sein
Kleid
ist
seine
einige
Decke
seiner
Haut,
darin
er
schläft.
Wird
er
aber
zu
mir
schreien,
so
werde
ich,
ihn
erhören;
denn
ich
bin
gnädig.
22:28 Den
Göttern
sollst
du
nicht
fluchen
und
den
Obersten
in
deinem
Volk
sollst
du
nicht
lästern.
22:29 Deine
Fülle
und
Tränen
sollst
du
nicht
verziehen.
Deinen
ersten
Sohn
sollst
du
mir
geben.
22:30 So
sollst
du
auch
tun
mit
deinem
Ochsen
und
Schaf.
Sieben
Tage
laß
es
bei
seiner
Mutter
sein,
am
achten
Tage
sollst
du
mir's
geben.
22:31 Ihr
sollt
heilige
Leute
vor
mir
sein:
darum
sollt
ihr
kein
Fleisch
essen,
das
auf
dem
Felde
von
Tieren
zerrissen
ist,
sondern
vor
die
Hunde
werfen.